Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der SASFS
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und der damit verbundenen Anmeldung/Kostenübernahme für Veranstaltungen, ausgerichtet durch die Swiss Association for Swift & Financial Standards, nachfolgend SASFS genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Die SASFS behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite: www.sasfs.ch/ueber-uns/allgemeine-geschaeftsbedingungen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung ist ausschließlich über den jeweiligen Event auf der Website der SASFS möglich. Anmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtig.
2.2. Die SASFS gibt mit den auf der Website gemachten Angaben zur Veranstaltung die Konditionen verbindlich bekannt. Mit Anmeldung zur Veranstaltung unter Ausfüllen aller Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und Absenden des Formulars mittels Klick auf den Button «Jetzt anmelden», stimmt der Teilnehmer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und verpflichtet sich, die Gebühren (inkl. Mehrwertsteuer) zeitgerecht zu bezahlen.
2.3. Die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem die SASFS die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Preise
3.1. Der in der Teilnahmebestätigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Alle auf der Event-Seite notierten Preise verstehen sich zuzüglich 7.7% Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung hat via Banküberweisung an die in der Teilnahmebestätigung erwähnten Kontoinformationen zu erfolgen. Die Zahlung ist im Voraus fällig, bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
4.2. Zahlt der Teilnehmer innerhalb der unter 4.1 erwähnten Frist nicht, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschliessen und der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
5. Abmeldung/Storno
5.1 Möchte oder kann der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat er seine Abmeldung von der Veranstaltung schriftlich per E-Mail gegenüber der SASFS Geschäftsstelle zu melden und zu erklären. Andere Arten von Abmeldungen werden nicht akzeptiert.
5.2. Kann der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht selbst besuchen, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich per E-Mail bei der SASFS Geschäftsstelle zu melden.
5.3 Bei Abmeldungen, die bis spätestens zwei Arbeitswochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der SASFS Geschäftsstelle gemeldet werden, erfolgt die Rückerstattung der Teilnahmegebühr in voller Höhe (sofern bereits bezahlt). Bei Abmeldungen, die erst nach 72h vor Beginn der Veranstaltung gemeldet werden, kann die Teilnahmegebühr aufgrund bereits entstandener Aufwände nicht zurückerstattet werden.
5.4 Rückerstattungen erfolgen in der Regel innerhalb von 14 Tagen auf die in der Abmeldung bekanntgegebene Kontoverbindung des Teilnehmers.
6. Absage der Veranstaltung
6.1. Aus dringlichen Gründen kann die SASFS mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen.
6.2. Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch die SASFS, werden die bereits beglichenen Teilnahmegebühren innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe dem Teilnehmer zurückerstattet. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.
7. Urheber- und andere Rechte
7.1. Die Referate und andere Unterlagen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der SASFS sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die SASFS oder dem/der Halter:in der Nutzungsrechte in Bezug auf Weiterverwendung. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung.
7.2. Ton- und Videoaufzeichnungen von der Veranstaltung, den daran teilnehmenden Personen sowie den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
8. Bildmaterial/Video/Fotografien
8.1. Der Teilnehmer an der Veranstaltung willigt unwiderruflich und unentgeltlich dazu ein, dass die SASFS berechtigt ist, Bild-, Video- und Tonaufnahmen seiner Person zu erstellen und für Zwecke der SASFS (z.B. Jahresbericht, Website) zu nutzen.